Beschluss: Artikel 56

Version: "Optionaler Religionsbezug"

1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates
3 folgenden Eid:
4
5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden,
7 das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und
8 verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
10
11 Der Eid kann auch mit religiöser Beteuerung geleistet
12 werden. Der Abschlusssatz lautet dann:
13 "So wahr mir *Entität/-en* helfe/-n."

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den
2 versammelten Mitgliedern des Bundestages und des
3 Bundesrates folgenden Eid:
4
5 "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen
6 Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm
7 wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren
8 und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
9 Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott
10 helfe."werde."
11
12 Der Eid kann auch ohnemit religiösereligiöser Beteuerung
13 geleistet werden. Der Abschlusssatz lautet dann:
14 "So wahr mir *Entität/-en* helfe/-n."
15

Vorschlag

Gottesbezug aus Artikel 56 (Amtseid) entfernen

Obwohl unser Staat sich selbst als weitgehend sekulär versteht werden religiösen Themen sowie der Kirche im Grundgesetz an verschiedener Stelle Rechnung getragen. In einer Deutschen Verfassung haben solche Andeutungen jedoch keinen Platz, sie sollten entfernt werden.

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